Es ist ein wichtiger Bestandteil einer jeden Investition, dass man die mit den Edelmetallen in Verbindung stehende Besteuerung kennt. Gold Service kann Sie dabei gut beraten.

SCHWEIZ

Abgaben und Besteuerung auf Edelmetalle

Wenn es um die Besteuerung von Edelmetallen genießt die Schweiz ein Sonderstatus. Weder der Ankauf noch der Verkauf wird außer der üblichen Mehrwertsteuer auf Silber (Ag), Platin (Pt) oder Palladium (Pd). Die einzige Ausnahme zu dieser Regel ist die Münze Dukat, die obwohl sie aus Gold besteht, mit 7,7% Mehrwertsteuer in der Schweiz besteuert wird.

FRANKREICH – Französische Gebietsansässige

Abgaben und Besteuerung auf Edelmetalle

SIE VERKAUFEN

Wenn man sich auf dem Markt positionieren will, muss man über gute Kenntnisse im Bereich der Gold-Besteuerung verfügen, insbesondere für die nach 1800 geprägten Münzen und für die Barren als Kapitalanlage (deren Feinheitsgrad 995‰ übersteigt).

Die französische Regierung gibt Ihnen nämlich die Möglichkeit, zwischen zwei Besteuerungssysteme zu wählen, wenn Sie französischer Gebietsansässiger sind:

  1. Eine Gesamtpauschale von 11,5%, der auf den Verkaufserlös fällig wird oder den gewichteten Durchschnittssteuersatz (Edelmetallsteuer) (6,5% auf den Schmuck deren Wert 5.000 € übersteigt)
  2. Das allgemeine Besteuerungssystem auf die Kapitalerträge (Kapitalertragssteuer) von 36,2% mit einer jährlichen Abschreibung von 5% (ab dem 3. Jahr der Haltung). Ab 22 Jahren der Haltung werden Sie dann von sämtlichen Abgaben befreit.

Sie werden das für Sie günstigere System auswählen können.

Konkrete Fälle:

  • Sie besitzen einen Goldbarren mit einem Feinheitsgrad von mind. 995‰ und Sie können seine Herkunft, seinen Preis und das Kaufdatum nicht beweisen. Sie haben keine Quittung, keinen Kontoauszug, etc. Sie werden die Gesamtpauschale von 11,5% auswählen und der abgezogene Betrag wird durch den Gewerbetreibenden dem Staat abgeführt. Sie müssen selber bei der Steuerbehörde nichts unternehmen.
  • Sie besitzen einen Goldbarren mit einem Feinheitsgrad von mind. 995‰ und Sie können seine Herkunft, seinen Preis und das Kaufdatum. Es wird dann als klug erweisen, die günstigere Steuerkalkulation auszuwählen.

Beispiel: Goldbarren von 1kg

10 Jahre Haltung
Kaufbetrag: 20.000 €
Verkaufsbetrag: 38.000 €
Ertrag: 18.000 € (38.000 – 20.000)

Rechnung der Ertragssteuer: 36,2% – (36,2% * ((10-2) Jahre * 5%) %) = 21,72%
Abzuführender Betrag nach der Kapitalertragssteuer: 18.000 € * 21,72 % = 3.909,60 €
Abzuführender Betrag nach der Edelmetallsteuer: 38.000 € * 11,5 % = 42.370 €

Das günstigere Besteuerungssystem in diesem Fall wäre das nach dem Kapitalertrag.

Offizielle Meldeformulare:

Edelmetallsteuer: Formular N° 2091-SD

Die Steuer wird bei dem Verkauf oder beim Export fällig. Sie wird von dem Verkäufer getragen, aber der Gewerbe Treibende sammelt sie ein. Gold Service wird monatlich bei seiner Steuerbehörde alle bei den privaten Verkäufern eingetriebenen Steuern abführen.

Kapitalertragssteuer: Formular N° 2092-SD

Wenn diese Steuer bei dem Verkauf Ihrer Edelmetalle ausgesucht wird, muss man sie ins Formular 2092 eingetragen werden. Gold Service wird Ihnen gern bei dieser Prozedur – Dokumente ausfüllen, den geschuldeten Betrag und alle Dokumente einreichen und die Zahlung bei der Referenzsteuerbehörde – behilflich sein.

SIE KAUFEN

Besteuerung auf die verschiedenen Edelmetalle: Um eine gute Investition zu tätigen, müssen Sie das Metall in Erwägung ziehen, der für Sie am günstigsten ist. So werden Sie nach Ihrem Budget und den folgenden Informationen eines der für die Investition bei Gold Service verfügbaren vier Edelmetalle aussuchen: Gold (Au), Silber (Ag), Platin (Pt) oder Palladium (Pd). Bei dem Kauf wird außer der Mehrwertsteuer keine andere Steuer fällig.

Mehrwertsteuer: Im Gegensatz zu dem Silber und dem Palladium ist Gold nicht umsatzsteuerpflichtig. Es ist also einfacher, auf Gold als auf die anderen Metalle einen Kapitalertrag zu erzielen.

Zahlungsart: Gold Service nimmt die Kartenzahlung und/oder die Überweisung als Zahlungsart auf dem Online-Shop und in seinen Agenturen in Frankreich. In Frankreich wird auch eine Barzahlung bis 1.000 € (tausend Euros) in den Gold Service-Agenturen akzeptiert.

MIT SEINEN EDELMETALLEN REISEN

Anmeldepflicht innerhalb Europas für alle

Innerhalb der EU müssen Einzelpersonen ihre Gold-, Silberprodukte und alle anderen Edelmetalle ab einem Wert von 10.000 € der Zollverwaltung melden.

Hingegen gibt es keine Veränderung im Rahmen von gewerblichem Goldkauf und Gold-Wiederverkauf (es betrifft alle Gewerbe Treibende im Goldbereich): sämtliche Goldkäufe müssen innerhalb der EU unabhängig von dem Betrag angemeldet werden.

Außerhalb der EU keine Zollanmeldung unterhalb von 300 €

„Der Export, der Import oder die Durchfuhr von Gold oder allen anderen Edelmetallen aus Drittländern oder in Drittländer außerhalb der EU oder aus Teilen des aus dem Steuergebiet ausgeschlossenen Zollgebiets ist bei der Zollbehörde meldepflichtig“ laut der Zollverwaltung.

Für den Import:

Seit dem 1. Dezember 2008, wenn ein Tourist wieder nach Frankreich einreist, nachdem er sich in einem Drittland außerhalb der EU aufgehalten hat, werden seine Käufe zollfrei angenommen, wenn der Gesamtwert nicht höher als:

– 430 Euros, wenn Sie mit dem Flugzeug oder dem Schiff in die EU einreisen und pro Reisenden über 15 Jahre;

– 300 Euros für andere Beförderungsmittel (Zug, Auto, ausgenommen die Grenzgänger) und pro Reisenden über 15;

– 150 Euros pro Reisenden (unter 15), unabhängig vom Beförderungsmittel.

Darüber hinaus wird er seine Käufe beim Zoll anmelden müssen.

Was Silber betrifft, wenn es um Barren oder um Münzen, die nicht mehr als Zahlungsmittel dienen, geht, fällt die normale Mehrwertsteuer an.

Wenn die Münzen noch als Zahlungsmittel dienen, werden sie als Devisen angesehen und die Mehrwertsteuer fällt dann nicht an.

 

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